Platzordnung

Verein
Platz- und Nutzungsordnung des VGSH Alzenau e. V.

1. Grundsatz

Den Anweisungen des Vorstandes  ist grundsätzlich Folge zu leisten (z. B. Trainingsabsage wegen schlechtem Wetter, Platzsperrung  vor Turnieren usw.) Teilnehmer der Trainingsstunden sollten am jeweiligen Tag bis spätestens 15 Uhr Bescheid geben, wenn sie nicht am Training teilnehmen können.

Dies gilt für das gesamte Gelände einschließlich Vereinsheim / Halle.

2. PLATZBENUTZUNG während der festgesetzten Übungsstunden

Die Trainingstage sind wie folgt belegt:*

Montags: ab 19:30  Uhr SHS Training

Dienstag: ab 18:30 Basistraining

Donnerstag: geblockt

Samstag 10 Uhr bis 12 Uhr Welpentraining

An diesen Tagen finden ausschließlich die festgelegten Trainingseinheiten statt.

Zusätzliche Trainingsstunden (nur an trainingsfreien Tagen möglich) sind mit dem Vorstand und dem Sportwart abzusprechen.

3. PLATZBENUTZUNG außerhalb festgesetzter Übungsstunden

Mitglieder dürfen auch außerhalb der festgesetzten Übungsstunden den Platz benutzen, sofern dies mit dem 1. und 2. Vorstand  abgesprochen ist.

Einzeltrainingsangebote sind  grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen gelten nur für einen begrenzten  Zeitraum und müssen von der Vorstandschaft verabschiedet werden.

Eine gemeinsame Benutzung des  Platzes von mehr als 3 Mitgliedern ohne Übungsleiter zur Ausbildung  ihrer Hunde, bedarf der Zustimmung des 1. Und 2 Vorstandes und des Sportwartes.
Im Zweifel entscheidet der Vorstand darüber, ob eine solche Benutzung durch Gruppen zulässig ist.

Auch das gilt nur für einen begrenzten Zeitraum (z. B. kurz vor Prüfungen)

4. BESCHRÄNKUNG der Übungsplatzbenutzung außerhalb festgesetzter Übungsstunden


Die  Benutzung des Übungsplatzes außerhalb der festgesetzten Übungszeiten ist auf das Gelände und die stationären Geräte beschränkt. Über die Benutzung von weiteren Geräten oder Material entscheidet der Sportwart,  im Zweifelsfall der 1. oder 2. Vorsitzende.
Die Benutzung des Vereinsheimes ist in diesem Zeitraum ebenfalls nicht gestattet. (Kosten Strom, Heizung)

5. HAUSRECHT auf dem Übungsplatz

Der  Übungsleiter übt auf dem Platz während der Trainingsstunde das Hausrecht aus. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Dies gilt auch  beim Üben außerhalb der festgesetzten Übungsstunden. Sollte es  Unstimmigkeiten zwischen dem Übungsleiter und den Teilnehmern geben, hat der Vorstand das Recht jederzeit einzugreifen.

6. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG und Impfschutz

Auf den Übungsplatz dürfen nur Hunde mitgebracht werden, für die
– eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht,
– die gesund sind und
– die über einen ausreichenden Impfschutz verfügen.

Dies gilt uneingeschränkt auch dann, wenn außerhalb der festgesetzten Übungsstunden geübt wird.

7. TIERSCHUTZGERECHTE Ausbildung

Die  Ausbildung von Hunden auf dem Übungsgelände des VGSH  Alzenau hat unter Berücksichtigung der Tiergerechtigkeit und Tierart tierschutzgerecht zu erfolgen. Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz sind ebenso strikt einzuhalten wie die Bestimmungen, die sich aus der Satzung des VGSH, den Beschlüssen des VGSH und Ausbildungshinweisen des VGSH ergeben.
Die  Verwendung von sogenannten Elektro-Reizgeräten und sonstigen Hilfsmittel, die dem Hund Schaden bzw. Schmerzen zufügen können, sind   bei der Ausbildung strengstens untersagt. Sollte ein Vorstandsmitglied mitbekommen, das solche Hilfsmittel angewendet werden, hat es das Recht, die Person des gesamten Geländes zu verweisen.

8. PLATZHYGIENE

Die  Hundeführer sind für die Reinhaltung des Platzes verantwortlich. Den Hunden ist vor der Platzbenutzung ausreichend Auslauf zu gewähren. Verunreinigungen, insbesondere durch Hundekot, sind unverzüglich von ihren Hundebesitzern zu  beseitigen.
Es ist nicht  gestattet, Hunde in der Nähe des Übungsplatzes zu pflegen (insbesondere  zu bürsten), wenn der Übungsplatz (durch Verwehen) verunreinigt werden  kann.
Wenn läufige Hündinnen auf den Platz mitgenommen werden, ist dies zuvor dem Übungsleiter mitzuteilen.

Während dem Training ist nur der zu trainierende Hund auf dem Gelände, wartende Hunde sind in dieser Zeit im Auto. Nach der Trainingsstunde müssen die Hunde wieder ins Auto gebracht werden um eventuelle Beissereien zu vermeiden und um dem Hund Ruhe nach seinem Training zu ermöglichen.
Das  Ablegen bzw. Anbinden der Hunde darf nur an den vorgesehenen Plätzen erfolgen (nur bei Hitze in den Sommermonaten, da es nicht erlaubt ist, die Hunde im überhitzten Auto warten zu lassen. Unter der Überdachung dürfen sich während des Übungsbetriebes  keine Hunde aufhalten.
Eventuell  gegrabene Löcher durch angebundene Hunde sind unverzüglich von den Hundebesitzern zu beseitigen bzw. aufzufüllen (Verletzungsrisiko!)

9. ALLGEMEINE Sicherheitsvorsorge

Auf dem Übungsplatz sowie auch außerhalb des eigentlichen Übungsplatzes  (Parkplatz) sind alle Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen, dass  weder der Übungsbetrieb gestört noch Hundehalter oder Gäste verletzt  oder belästigt werden.
Achtung: Auf dem gesamten Übungsgelände besteht Leinenzwang.
Alle sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme und insoweit zur Unterstützung des Übungsbetriebes verpflichtet.
Das Parken auf dem eingezäunten Vereinsgelände ist nur dem Vorstand und für Anlieferungen während des Ausladens gestattet.

Die Feuerwehreinfahrt ist immer frei zu halten.

10. Nutzung Vereinsheim

Bewirtung erfolgt nur bei den  offiziellen Übungsstunden. Selbstständige Warenentnahme ist nur  Vereinsmitgliedern erlaubt und muss sofort auf dem Aufschreibe-Zettel  vermerkt werden. Speisenzubereitung und der Aufenthalt in der Küche ist  nur den diensthabenden Mitgliedern erlaubt. Leere Flaschen, benutzte  Gläser und Tassen  müssen  nach dem Gebrauch auf dem Übungsplatz wie  folgt von den Mitgliedern eingeräumt werden.

  • Leere Flaschen in die Leergutkisten im Aufzug oder draussen neben demKühlschrank
  • Gläser, Tassen und Teller in die Spülmaschine
  • es dürfen keine Getränke von zu Hause mitgebracht werden

Beim Verlassen des Übungsgeländes ist  die Rechnung von Speisen und Getränke zu begleichen. Ausnahmen müssen  mit dem Vorstand abgeklärt werden

Die Nutzung des Vereinsheimes während  des Übungsbetriebes ist nur den Mitgliedern während des festgelegten  Übungsbetriebes gestattet.

Die Vorstandschaft kann das Vereinsheim jederzeit nutzen.

Ausgenommen sind private Veranstaltungen die durch den Vorstand genehmigt wurden.

Private Veranstaltungen im Vereinsheim sind nur für Mitglieder gestattet.

In Ausnahmefällen dürfen einzelne Hunde nur ins Vereinsheim, wenn das vorher durch den Vorstand beschlossen und genehmigt wurde.

11. HALLENNUTZUNG

Die Halle ist nur für

  • Schlachtfest
  • Sonstige  Vereinsfeste
  • Fremdveranstaltungen      (Hallenvermietung)
  • SHS      Leistungsklasse (Trümmerfeld und Päckchenstraße)
  • SHS-Beginner      (Trümmerfeld)

zu benutzen.

  • Welpen, Basis und sonstige Trainingsangebote dürfen nicht in der Halle stattfinden.

12. FLUTLICHTANLAGE

Die Nutzung der Flutlichtanlage ist  nur während der offiziellen Übungsstunden zulässig. In der Übungsstunde  müssen mindestens 3 Teilnehmer sein, sonst darf die Flutlichtanlage aus  Kostengründen nicht eingeschaltet werden.

13. ENDE DER ÜBUNGSSTUNDEN – Verlassen des Geländes

  • Alle Fenster schließen und Rollläden zu machen.
  • Alle genutzten Räume abschließen
  • Alarmanlage einschalten und darauf achten, dass sie sich scharf schalten lässt (Piepton nur kurz)
  • alle Lichter löschen
  • Kühlschrank draußen abschließen
  • Container schließen
  • Wassernäpfe leeren und unter die Überdachung stellen

Alarmanlage, Container

  • Tore vom Platz abschließen
  • Schranke schließen

14. PARKPLATZ

Parken Sie Ihr Auto so, dass andere Fahrzeuge bei der Durchfahrt nicht behindert
werden.

Ein- und Ausfahrten bitte nicht zustellen.

Verunreinigungen, insbesondere durch Hundekot, sind unverzüglich zu beseitigen.

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